Honorar
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Nach Rechnungstellung und Einreichung zahlt Ihre private Krankenkasse nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Als gesetzlich Versicherter, dessen Kasse keine Heilpraktikerleistungen erstattet, haben Sie die Möglichkeit, bei privaten Anbietern eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen.
Für Selbstzahler gilt ein Stundensatz von 70 Euro.