Honorar
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Nach Rechnungstellung und Einreichung zahlt Ihre private Krankenkasse nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Heilpraktikerleistungen leider nicht. Das Behandlungshonorar muss somit zur Zeit selbst getragen werden. Gesetzlich Versicherte haben aber auch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen.
Für Selbstzahler gilt ein Stundensatz von 60 Euro.

